Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.

Der DACHVERBAND DEUTSCHER HEILPRAKTIKERVERBÄNDE e.V. (DDH) ist ein Zusammenschluss der großen, bundesweit tätigen Berufs- und Fachverbände:

Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH), Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FVDH), Union Deutscher Heilpraktiker e.V. (UDH), Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (VDH)
 
Die Verbände des DDH führen als Mitglieder Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit umfassender Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem HeilPrG.
 
Gemeinsam vertreten sie die überwiegende Mehrheit dieser in Berufsverbänden organisierten Berufsangehörigen in allen Fragen der Berufs-, Medizinal- und Standespolitik. Der DDH mit den Einzelverbänden ist damit Ansprechpartner für Politik, Medien, Versicherungen sowie andere Gesundheitsberufe.

Diese gut funktionierende Kooperation der Verbände ist unerlässlich, um die Interessen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in fachlichen, rechtlichen und berufsständischen Fragen gezielt und effektiv gegenüber politischen Institutionen, sowie in der Öffentlichkeit vertreten zu können.

Gemeinsam bestellen und finanzieren die DDH-Mitgliedsverbände u.a.:
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktikerverbände (AMK)
Die Gebühren- und Sachverständigenkommission (GSK) deutscher Heilpraktiker*innen
Das Ressort Besitzstandswahrung und deren qualitative Absicherung
Eine neutrale Ombudsstelle

Die Mitgliedsverbände

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Wichtiger Hinweis

Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V. beantwortet berufsspezifische Anfragen nur über die jeweiligen Mitgliedsverbände. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Berufsverband, in dem Sie Mitglied sind. Die Daten der Verbände finden Sie im Menü unter „Mitgliedsverbände“. Zur Kontaktanfrage an den DDH verwenden Sie bitte unser Kontaktformular.

Heilpraktiker, die zur Notfallmedikation bei anaphylaktischen Reaktionen im Rahmen der Neuraltherapie einen Adrenalin-Autoinjektor vorrätig halten, sollten folgende Meldung des Bundesinstitut für Arzneimittel beachten.

Arne Krüger
stellv. Sprecher der Arzneimittelkommission

Rückruf des Adrenalin-Autoinjektors „Anapen“: Patienten sollen Notfallmedikament wegen möglicher fehlerhafter Abgabe des Wirkstoffes schnell austauschen.

Pressemitteilung 05/12

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rät Patienten, die im Besitz des Adrenalin-Autoinjektors „Anapen“ sind, diesen dringend gegen ein anderes geeignetes Arzneimittel auszutauschen. Betroffen sind die Arzneimittel Anapen® 300 μg Adrenalin in 0,3 ml Injektionslösung, Fertigspritze und Anapen® Junior 150 μg Adrenalin in 0,3 ml Injektionslösung, Fertigspritze.

Der Adrenalin-Autoinjektor „Anapen“ wird zur sofortigen Behandlung eines Schockzustandes (anaphylaktischer Notfall) eingesetzt. Bei einigen Chargen der betroffenen Produkte besteht das mögliche Risiko, dass die Adrenalinlösung bei einem anaphylaktischen Notfall nicht oder nicht in hinreichender Menge abgegeben wird und damit keine erfolgreiche Behandlung des Schockzustandes erfolgt. Patienten sollen betroffene Produkte trotzdem noch solange mit sich führen, bis ihr Arzt ihnen ein anderes geeignetes Arzneimittel verschrieben hat und der Apotheker ihnen dieses andere Arzneimittel ausgehändigt hat. Ärzte sollen ihre Patienten in die sichere Handhabung dieses anderen Produktes einweisen.

http://www.bfarm.de/DE/BfArM/Presse/mitteil2012/pm05-2012.html